Ein barrierefreies Bad erhöht nicht nur den Wohnkomfort, sondern ermöglicht älteren Menschen und Personen mit Einschränkungen ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden. Mit den aktuellen Förderprogrammen für 2026 unterstützt der Staat den altersgerechten Badumbau mit Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fördermittel verfügbar sind, wie Sie die Planung angehen und welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen.

Aktuelle Förderprogramme für barrierefreie Bäder 2026

Die Bundesregierung hat für 2026 die Mittel für altersgerechte Umbauten deutlich aufgestockt. Das Budget wurde auf 150 Millionen Euro erhöht, um mehr Menschen den Zugang zu barrierefreiem Wohnraum zu ermöglichen. Besonders für Badumbauten stehen attraktive Förderungen zur Verfügung.

KfW-Förderprogramme im Überblick

Für den barrierefreien Badumbau bietet die KfW zwei zentrale Förderprogramme an:

Investitionszuschuss (455-B)

  • Zuschuss von 10% der förderfähigen Kosten
  • Maximal 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen
  • Bis zu 6.250 Euro beim Standard „Altersgerechtes Haus“
  • Muss nicht zurückgezahlt werden
  • Antrag direkt bei der KfW über das Zuschussportal

Kredit (159)

  • Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Für umfangreichere Umbauvorhaben geeignet
  • Flexible Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufzeit
  • Antrag über die Hausbank oder Finanzierungspartner
  • Kombinierbar mit energetischer Sanierung

Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht nachträglich gefördert werden.

Voraussetzungen für die KfW-Förderung 2026

Um die KfW-Förderung für ein barrierefreies Bad in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese stellen sicher, dass die Fördermittel effektiv eingesetzt werden und tatsächlich zu einer Verbesserung der Wohnqualität führen.

Grundlegende Fördervoraussetzungen

  • Antragstellung vor Baubeginn: Der Zuschussantrag muss zwingend vor Beginn der Umbauarbeiten über das KfW-Zuschussportal eingereicht werden.
  • Durchführung durch Fachunternehmen: Die Umbaumaßnahmen müssen von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eigenleistungen sind in der Regel nicht förderfähig.
  • Technische Mindestanforderungen: Die KfW hat spezifische technische Standards festgelegt, die bei den Umbaumaßnahmen erfüllt werden müssen.
  • Keine Einkommensgrenzen: Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich des Einkommens für die Inanspruchnahme der Förderung.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die KfW-Förderung steht verschiedenen Personengruppen offen:

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)
  • Käufer von umgebauten Immobilien

Tipp: Wenn Sie Mieter sind, holen Sie frühzeitig die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters ein und schließen Sie eine Modernisierungsvereinbarung ab, die die Umbaumaßnahmen und deren Finanzierung regelt.

Schritt-für-Schritt: Planung eines barrierefreien Bades

Die sorgfältige Planung ist entscheidend für den Erfolg eines barrierefreien Badumbaus. Folgen Sie dieser Anleitung, um Ihr Projekt strukturiert anzugehen und die Förderung optimal zu nutzen.

  1. Bedarfsanalyse durchführen

    Ermitteln Sie zunächst Ihre individuellen Anforderungen an ein barrierefreies Bad. Berücksichtigen Sie dabei sowohl aktuelle als auch zukünftige Bedürfnisse. Welche Einschränkungen bestehen oder könnten in Zukunft auftreten? Welche Hilfsmittel werden benötigt?

  2. Fachliche Beratung einholen

    Konsultieren Sie einen auf barrierefreies Bauen spezialisierten Architekten, Badplaner oder Sanitärfachbetrieb. Diese Experten kennen die technischen Anforderungen der KfW und können eine förderfähige Planung erstellen.

  3. Kostenvoranschläge einholen

    Lassen Sie sich detaillierte Kostenvoranschläge von mehreren Fachunternehmen erstellen. Achten Sie darauf, dass die Angebote die förderfähigen Maßnahmen klar ausweisen und den technischen Anforderungen der KfW entsprechen.

  4. Förderantrag stellen

    Reichen Sie Ihren Antrag über das KfW-Zuschussportal ein, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen oder Aufträge vergeben. Planen Sie dabei großzügig und berücksichtigen Sie mögliche Kostensteigerungen (ca. 20% Puffer).

  5. Umbaumaßnahmen durchführen

    Nach Erhalt der Förderzusage können Sie mit den Bauarbeiten beginnen. Achten Sie darauf, dass die Ausführung genau den geplanten und beantragten Maßnahmen entspricht.

  6. Dokumentation und Nachweise

    Dokumentieren Sie alle Umbaumaßnahmen sorgfältig mit Fotos (vorher/nachher) und sammeln Sie alle Rechnungen. Lassen Sie sich vom Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung bestätigen.

  7. Auszahlung beantragen

    Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Nachweise im KfW-Zuschussportal ein und beantragen die Auszahlung des Zuschusses.

Planen Sie Ihren Umbau so, dass Sie die maximale Fördersumme optimal ausnutzen können. Berücksichtigen Sie dabei alle förderfähigen Maßnahmen, die für Ihre Situation sinnvoll sind.

Wesentliche Gestaltungselemente eines barrierefreien Bades

Ein barrierefreies Bad zeichnet sich durch spezifische Gestaltungselemente aus, die Sicherheit, Komfort und Selbstständigkeit fördern. Diese Elemente sind nicht nur funktional, sondern können auch ästhetisch ansprechend umgesetzt werden.

Modernes barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen

Bodengleiche Dusche

Eine schwellenlose Dusche ermöglicht einen einfachen Zugang ohne Sturzgefahr. Die KfW fördert den Einbau mit bis zu 10% der förderfähigen Kosten.

  • Mindestmaße: 120 x 120 cm
  • Gefälle: 1-2% zum Ablauf
  • Rutschhemmende Fliesen (R10/B)

Haltegriffe und Stützklappgriffe

Strategisch platzierte Griffe bieten Sicherheit beim Ein- und Aussteigen sowie beim Benutzen der Sanitäranlagen.

  • Belastbarkeit: mind. 100 kg
  • Kontrastreiche Gestaltung
  • Ergonomischer Durchmesser: 3-4,5 cm

Höhenverstellbare Sanitärobjekte

Anpassbare Waschbecken und WCs ermöglichen die individuelle Einstellung der Höhe für verschiedene Nutzer.

  • Unterfahrbares Waschbecken
  • Erhöhtes WC (46-48 cm)
  • Elektrisch verstellbare Systeme

Weitere förderfähige Elemente

  • Rutschhemmende Bodenbeläge: Mindestens Rutschhemmungsklasse R10/B für Nassbereiche
  • Verbreiterte Türen: Mindestbreite 90 cm für Rollstuhlzugang
  • Beseitigung von Schwellen: Maximale Höhe 2 cm bei unvermeidbaren Schwellen
  • Ausreichende Bewegungsflächen: Mindestens 120 x 120 cm vor Sanitärobjekten
  • Kontrastreiches Farbkonzept: Zur besseren Orientierung für sehbehinderte Personen
  • Gute Beleuchtung: Blendfreie, ausreichend helle Ausleuchtung
  • Unterfahrbare Waschbecken: Für Rollstuhlnutzer geeignet
  • Bedienelemente in erreichbarer Höhe: 85 cm optimal

Tipp: Kombinieren Sie funktionale Barrierefreiheit mit modernem Design. Viele Hersteller bieten heute stilvolle Lösungen an, die sowohl den technischen Anforderungen entsprechen als auch optisch ansprechend sind.

Technische Anforderungen und Bauvorschriften

Die KfW hat spezifische technische Mindestanforderungen festgelegt, die bei geförderten Maßnahmen eingehalten werden müssen. Diese orientieren sich an der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen).

Bewegungsflächen und Zugänglichkeit

Bereich Mindestanforderung Empfehlung
Vor WC und Waschbecken 120 x 120 cm 150 x 150 cm für Rollstuhlnutzer
Duschbereich 120 x 120 cm 150 x 150 cm mit max. 2 cm Absenkung
Türbreite 80 cm lichte Breite 90 cm für Rollstuhlnutzer
Türschwellen Max. 2 cm Höhe Komplett schwellenlos

Sanitärobjekte und Ausstattung

Element Technische Anforderung
WC-Höhe 46-48 cm inkl. Sitz
Waschbecken Unterfahrbar, Höhe Oberkante: 80 cm
Haltegriffe Belastbarkeit mind. 100 kg, Durchmesser 3-4,5 cm
Bodenbelag Rutschhemmungsklasse mind. R10/B in Nassbereichen
Duscharmatur Thermostatarmatur mit Verbrühschutz, Höhe 85 cm

Die vollständigen technischen Anforderungen finden Sie in den Merkblättern der KfW zum Programm 455-B und in der Anlage „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“.

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Kostenübersicht und Einsparpotenziale

Die Kosten für ein barrierefreies Bad variieren je nach Umfang der Maßnahmen, Ausgangssituation und gewählter Ausstattung. Mit der KfW-Förderung können Sie jedoch einen erheblichen Teil der Kosten reduzieren.

Beispielhafte Kostenaufstellung

Maßnahme Durchschnittliche Kosten Förderfähig Zuschuss (10%)
Bodengleiche Dusche 4.500 – 7.000 € Ja 450 – 700 €
Unterfahrbares Waschbecken 800 – 1.500 € Ja 80 – 150 €
Erhöhtes WC mit Stützklappgriffen 1.200 – 2.500 € Ja 120 – 250 €
Rutschhemmender Bodenbelag 1.500 – 3.000 € Ja 150 – 300 €
Türverbreiterung 1.000 – 2.000 € Ja 100 – 200 €
Kompletter Badumbau 15.000 – 25.000 € Ja 1.500 – 2.500 €
Standard „Altersgerechtes Haus“ 40.000 – 50.000 € Ja 5.000 – 6.250 €

Zusätzliche Einsparmöglichkeiten

Landesförderprogramme

Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen an, die oft mit der KfW-Förderung kombiniert werden können. Informieren Sie sich bei Ihrer Landesbank oder kommunalen Beratungsstellen über zusätzliche regionale Fördermöglichkeiten.

Steuerliche Absetzbarkeit

Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen oder als Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.

Tipp: Planen Sie Ihren Umbau so, dass Sie mehrere förderfähige Maßnahmen kombinieren. So können Sie die maximale Fördersumme optimal ausnutzen und gleichzeitig ein ganzheitlich barrierefreies Bad schaffen.

Zeitplan für Antragstellung und Umsetzung

Ein realistischer Zeitplan hilft Ihnen, Ihren barrierefreien Badumbau erfolgreich zu planen und umzusetzen. Berücksichtigen Sie dabei die Bearbeitungszeiten für Förderanträge und mögliche Wartezeiten bei Handwerkern.

Typischer Ablauf und Zeitbedarf

  1. Planungsphase: 2-4 Wochen

    Bedarfsanalyse, Beratungsgespräche mit Fachleuten, Erstellung eines Konzepts für den barrierefreien Umbau.

  2. Angebotseinholung: 2-3 Wochen

    Kontaktaufnahme mit Fachbetrieben, Vor-Ort-Termine, Einholung und Vergleich von Kostenvoranschlägen.

  3. Antragstellung: 1-2 Tage

    Registrierung im KfW-Zuschussportal und Einreichung des Förderantrags. Wichtig: Erst nach Erhalt der Bestätigung dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen!

  4. Bearbeitungszeit: 1-3 Wochen

    Prüfung des Antrags durch die KfW und Versand der Förderzusage. Die Bearbeitungszeit kann je nach Auslastung variieren.

  5. Bauphase: 3-6 Wochen

    Durchführung der Umbaumaßnahmen durch die beauftragten Fachunternehmen. Bei umfangreichen Umbauten kann diese Phase länger dauern.

  6. Dokumentation: 1 Woche

    Sammlung aller Rechnungen, Erstellung der Fotodokumentation, Einholung der Fachunternehmerbestätigungen.

  7. Auszahlungsantrag: 1 Tag

    Einreichung der Nachweise im KfW-Zuschussportal und Beantragung der Auszahlung des Zuschusses.

  8. Prüfung und Auszahlung: 2-4 Wochen

    Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die KfW und Überweisung des Zuschusses.

Planen Sie großzügig! Besonders bei der Handwerkersuche kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Starten Sie die Planung frühzeitig und kalkulieren Sie Pufferzeiten ein.

Fachberatung und zertifizierte Handwerker

Die Wahl der richtigen Fachleute ist entscheidend für den Erfolg Ihres barrierefreien Badumbaus. Spezialisierte Berater und Handwerker kennen die technischen Anforderungen und können Sie bei der Planung und Umsetzung optimal unterstützen.

Fachberatung für barrierefreien Badumbau mit Planungsunterlagen

Wichtige Qualifikationen bei der Expertenauswahl

Badplaner und Architekten

  • Spezielle Weiterbildung im Bereich barrierefreies Bauen
  • Erfahrung mit KfW-geförderten Projekten
  • Kenntnisse der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen)
  • Referenzen zu bereits umgesetzten barrierefreien Bädern

Handwerksbetriebe

  • Zertifizierung als „Fachbetrieb für barrierefreies Bauen“
  • Erfahrung mit der Umsetzung von KfW-geförderten Projekten
  • Kenntnisse der technischen Anforderungen der KfW
  • Positive Kundenbewertungen und Referenzobjekte

So finden Sie qualifizierte Fachleute

  • Handwerkskammern: Viele Handwerkskammern führen Listen mit spezialisierten Betrieben.
  • Fachverbände: Verbände wie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) können qualifizierte Betriebe empfehlen.
  • Beratungsstellen: Wohnberatungsstellen und Pflegestützpunkte verfügen oft über Kontakte zu erfahrenen Fachleuten.
  • Online-Portale: Spezialisierte Vermittlungsportale für barrierefreies Bauen können Ihnen passende Anbieter in Ihrer Region vorschlagen.

Tipp: Holen Sie immer mehrere Angebote ein und achten Sie darauf, dass die Kostenvoranschläge detailliert die förderfähigen Maßnahmen ausweisen. Fragen Sie nach Referenzen und lassen Sie sich bereits umgesetzte Projekte zeigen.

Fazit: Ihr Weg zum barrierefreien Bad mit KfW-Förderung 2026

Ein barrierefreies Bad ist eine Investition in die Zukunft, die Lebensqualität und Selbstständigkeit bis ins hohe Alter ermöglicht. Mit der KfW-Förderung 2026 wird dieser wichtige Umbau finanziell unterstützt und für viele Menschen erschwinglich.

Die wichtigsten Schritte im Überblick

  1. Informieren Sie sich gründlich über die Fördermöglichkeiten und technischen Anforderungen.
  2. Holen Sie fachkundige Beratung ein und lassen Sie ein individuelles Konzept erstellen.
  3. Stellen Sie den Förderantrag bei der KfW, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
  4. Beauftragen Sie qualifizierte Fachbetriebe mit der Umsetzung.
  5. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen sorgfältig und beantragen Sie nach Abschluss die Auszahlung.

Ein barrierefreies Bad bietet nicht nur Menschen mit Einschränkungen mehr Komfort und Sicherheit – es ist ein Gewinn für alle Generationen und erhöht den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig.

Nutzen Sie die attraktiven Fördermöglichkeiten der KfW im Jahr 2026 und schaffen Sie ein zukunftssicheres Bad, das Ihnen langfristig Selbstständigkeit und Lebensqualität in den eigenen vier Wänden ermöglicht.

Starten Sie jetzt Ihren barrierefreien Badumbau

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Häufig gestellte Fragen zum barrierefreien Bad und KfW-Förderung

Wer kann die KfW-Förderung für ein barrierefreies Bad beantragen?

Die KfW-Förderung können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen. Mieter benötigen allerdings die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt. Es gibt keine Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme der Förderung.

Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für ein barrierefreies Bad in 2026?

Für Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer bodengleichen Dusche beträgt der Zuschuss 10% der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Beim Standard „Altersgerechtes Haus“ sind es 12,5% der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Umbauarbeiten über das KfW-Zuschussportal eingereicht werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor der Antragstellung beauftragt werden.

Werden auch Eigenleistungen gefördert?

In der Regel werden nur Leistungen von Fachunternehmen gefördert. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Dies soll die fachgerechte Umsetzung und die Einhaltung der technischen Standards gewährleisten.

Kann ich die KfW-Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Eine Kombination mit Landesförderprogrammen ist oft möglich und sinnvoll. Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Bundes für dieselben förderfähigen Kosten ist in der Regel ausgeschlossen. Informieren Sie sich bei Ihrer Landesbank oder kommunalen Beratungsstellen über zusätzliche regionale Fördermöglichkeiten.

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